Aktuelles Schulleben

Schulbeginn

Wir wünschen einen guten Anfang

Wir hoffen, Sie hatten mit Ihren Familien erholsame Ferien und die Kinder freuen sich mit uns auf den Schulbeginn! Am Donnerstag, 13.08.2020 begrüßen wir 75 neue Erstklässlerinnen und Erstklässler und wünschen ihnen eine wunderbare Grundschulzeit.

Unterrichtsbeginn

Es gibt einen offenen Unterrichtsbeginn von 8.00 bis 8.15 Uhr. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht deutlich früher.

Unterricht

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für die Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn sich Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts an ihren festen Sitzplätzen befinden, müssen sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Lehrkräfte müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht tragen, wenn sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Die Unterrichtsräume der Schule werden regelmäßig gelüftet.

Sport- und Schwimmunterricht

Die Stadt Bonn hat kurzfristig sowohl die Turnhallen wie auch die Schwimmbäder für den Schulsport gesperrt. Somit entfällt ein Teil des Schwimm- und Sportunterrichts, zum Teil werden wir vorläufig auf den Schulhof ausweichen.

Beschaffung von Mund-Nasen-Bedeckungen

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler sind für die Beschaffung von Mund-Nasen-Bedeckungen verantwortlich.

Geburtstagsmitbringsel

Aus hygienischen Gründen ist es nicht möglich, dass die Kinder an ihrem Geburtstag Kuchen oder Ähnliches mitbringen dürfen, auch keine verpackten Lebensmittel.

OGS

Die grundsätzlichen Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen gelten auch für den OGS-Bereich. In den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote gilt für Schülerinnen und Schüler in NRW keine Maskenpflicht.

Verhalten bei Krankheitsanzeichen und Vorerkrankungen

Grundsätzlich gelten für Schülerinnen und Schüler die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Wir bitten Erziehungsberechtigte jedoch noch einmal besonders darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen aufgrund des Infektionsschutzes weder am Unterricht und der Betreuung in der Schule teilnehmen sollten.

Gremien

Schulische Gremien tagen unter besonderen Bedingungen: Mindestabstand soweit möglich, ansonsten Maskenpflicht sowie Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Bitte kommen Sie nur mit einem Elternteil zu der Pflegschaftssitzung.