Aktuelles

Morgen nur Betreuung

Liebe Eltern,

bezugnehmend auf die Sturmwarnung des Deutschen Wetterdienstes und die beiden unten stehenden Mails können wir aus sicherheitsrelevanten Gründen am kommenden Montag, den 10.02.2020 keinen Unterricht stattfinden lassen!

Da sich so kurzfristig für viele Eltern ein Betreuungsproblem ergeben könnte, können wir im Einzelfall – zur Not – eine Betreuung bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit bzw. OGS-Zeit gewährleisten (bitte dann den Schulranzen, Sportzeug etc. mitgeben).

Die Lehrkräfte sind, sofern es für sie wiederum zumutbar ist, anwesend.

Wenn Sie aber eine Möglichkeit haben für Ihre Kinder kurzfristig am Montag eine Betreuung zu organisieren, bitte ich Sie möglichst Ihre Kinder nicht in die Schule bzw. OGS zu schicken, denn keiner kann zurzeit vorhersehen, wie stark sich der gemeldete Sturm entwickelt.

Ich bitte Sie um Beachtung der weiter unten stehenden E-Mails des Schulministeriums sowie des Schulamtes und hoffe auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme zum Schutze Ihrer Kinder.

Birgit Klippel
(Rektorin)

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

EILT – SEHR DRINGLICH

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.

Daher bitte ich Sie nachdrücklich, für Ihre Schule Vorsorge zu treffen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

1)  Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.

2)  Als Schulleiterin bzw. als Schulleiter können Sie – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.

a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen Sie für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen Sie ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

3)  Ihre Entscheidung müssen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von Ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.

4)  Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.

Sollten Sie sich angesichts der nach jetzigem Kenntnisstand zu erwartenden Gefahren für einen vollständigen Unterrichtsausfall entscheiden, hielte ich diese Maßnahme für vertretbar.

Weitere Hinweise finden Sie im Runderlass Bass 12-51 Nr. 1 sowie im Bildungsportal.

Diese Maßgaben gelten nicht für Lehrkräfte. Diese haben – sofern zumutbar – im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtungen in der Schule anwesend zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt.

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Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter,

ich nehme Bezug auf die Unwetterwarnung für ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020.  Laut Mitteilung des Landes können Sie als Schulleitungen – nach Rücksprache mit dem Schulträger – entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann. Das in dem Schreiben geforderte Einvernehmen mit dem Schulträger können Sie hiermit als gegeben voraussetzen.Bitte geben Sie Ihre Entscheidung dem Schulamt zur Kenntnis und informieren Sie ggf. auch die Träger von außerunterrichtlichen Angeboten an Ihrer Schule.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Schwennesen