Hier das Wichtigste für die Rochusschule aus einer Allgemeinverfügung der Stadt Bonn von gestern Abend, 20.52 Uhr:
- „Der Präsenzunterricht wird grundsätzlich an allen Schulen der Primarstufe … im Gebiet der Bundesstadt Bonn untersagt.“
- „Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 … kann die Schule auf Antrag der Eltern eine pädagogische Betreuung ermöglichen (Notbetreuung).“
- „Sie (die Allgemeinverfügung) tritt am 19.04.2021 in Kraft und ist bis zum 26.04.2021 gültig.“
Die ganzen Text der Allgemeinverfügung von Samstagabend können Sie hier nachlesen.
Eine Notbetreuung ist sichergestellt. Bitte melden Sie Ihr Kind bei Bedarf formlos unter lehrerzimmer@rochusschule.de an (Name, Klasse, Betreuungstage, Abholzeit). Beachten Sie bitte, dass wir die Kinder in neuen Gruppen zusammenfassen müssen, die sich erst am Montag ergeben werden.
Das Kollegium ist am Montag in die Betreuung eingebunden, deshalb erhalten Sie erst am Dienstag zwischen 12 und 14 Uhr Infos von Ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern zum Distanzlernen und Verfahren zur Materialabholung etc.