Aktuelles Schulleben

Betreuungsanspruch ab Mittwoch

Liebe Eltern,

falls Sie Ihr Kind in der Schule betreuen lassen müssen, bräuchten wir zwei Bescheinigungen:

  1. Schriftliche Erklärung der Eltern, dass sie auf die Betreuung durch die Schule angewiesen sind, weil die Präsenz beider am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
  2. Schriftliche Zusicherungen (s. unten) beider Arbeitgeber, dass die Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Alleinerziehende müssen dies jeweils nur für sich erklären (lassen).

Personenkreis mit Betreuungsanspruch

Vordruck Arbeitgeberbescheinigung

Mit freundlichen Grüßen

Klippel, Schulleiterin